Die diesjährige Mitgliederversammlung des TV Mundelsheim findet am
Freitag, den 21. März 2025 um 19.30 Uhr
in der TV-Halle am Wertweg statt.
Einlass ist 19 Uhr
Die Tagesordnung wurde vom Vereinsausschuss wie folgt festgelegt:
1. Begrüßung
2. Berichte
3. Entlastungen
4. Wahlen
5. Satzungsänderung (siehe unten Anlage)
6. Jahresprogramm
7. Verschiedenes
8. Schließung der Mitgliederversammlung
Die Einladung zur Mitgliederversammlung des TVM für das Jahr 2025 erfolgt hiermit satzungsgemäß durch die Veröffentlichung im Gemeindeblatt.
Anträge können schriftlich oder mündlich bis zum 20.03.2025 beim
1. Vorstand Thomas Tränkle eingebracht werden.
Die Vorstandschaft und der Vereinsausschuss wünschen sich, dass viele Vereinsmitglieder des TVM an dieser Mitgliederversammlung teilnehmen werden.
Die jährliche Mitgliederversammlung bietet jedem Vereinsmitglied die Möglichkeit, sich über die geleistete Arbeit der Funktionäre sowie der Trainer und Betreuer im abgelaufenen Jahr zu informieren. Des Weiteren kann über die Vorhaben und Pläne der kommenden Monate diskutiert und mitentschieden werden
Bitte nehmen sie sich die Zeit und kommen sie zur Mitgliederversammlung. Unterstützen sie die Arbeit der Verantwortlichen ihres Turnvereins durch ihre aktive Teilnahme.
Vorstandschaft und Vereinsausschuss
www.tvmundelsheim.de
Anlage:
Satzungsänderungen für 2025:
In einer Vorstandssitzung wurden nachfolgende inhaltliche Änderungen besprochen. Diese wurden im Ausschuss bestätigt und stehen nun zur Abstimmung in der Mitgliederversammlung an:
- 3 Zweck des Vereins/Ziffer 3:
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke des Vereins verwendet werden.
- 5 Mitglieder/Ziffer 1:
Mitglied des Vereins kann jede männliche oder weibliche Person werden.
- 5 Mitglieder/Ziffer 2:
Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Zustimmung des Vereinsvorstands. Voraussetzung hierzu ist eine schriftliche oder in Textform übermittelte Anmeldung.
- 6 Mitgliedsbeiträge/neue Ziffer 2 (die weiteren Abschnitte rutschen je eine Ziffer weiter):
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils im 2. Halbjahr des laufenden Mitgliedsjahres erhoben.
- 12 neu Kinder- und Jugendschutzgesetz (die restlichen Paragraphen rutschen je eine Ziffer weiter):
Der Verein hat den Kinder- und Jugendschutz mit dem Konzept „Kischko“ im Verein verankert.
Nachsatz neu:
In der Regel wird bei Personen die männliche Form verwendet. Es sind damit immer alle Geschlechter gemeint.